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Universität Hannover:
Zur Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf ein konsekutives Bachelor/Master-Modell

Die Umstellung auch der Lehramtsstudiengänge auf ein konsekutives Bachelor/Master-Modell hat an der Universität Hannover bereits stattgefunden und ist Teil eines Verbundprojekts, dem sich auch die Universität Bremen angeschlossen hat. Informationen dazu findet man z. B. beim Zentrum für Lehrerbildung der Leibniz-Universität Hannover, bei dem auch das „Niedersächsische Verbundprojekt Bachelor/Master“ angesiedelt ist:

http://www.zfl.uni-hannover.de/lehrerb_kons.html  und  http://www.zfl.uni-hannover.de/lehrerb.html

Für das Verbundprojekt gelten folgende Grundsätze (siehe auch das Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Hannover: http://www.zfl.uni-hannover.de):

(1) Es wird ein gemeinsames Verbundprojekt der interessierten Universitäten eingerichtet (zur Zeit: Univ. Hannover (LG, LBS, zugleich als Vorort-Hochschule des Verbundes), TU Braunschweig (LG), Univ. Göttingen (LG), Univ. Osnabrück (LG); zu klären ist die Beteiligung der U Lüneburg mit dem LGHR-Projekt sowie der U Oldenburg), also keine Ausschreibung von parallel laufenden Vorhaben. Das soll die Erprobung von Varianten nicht ausschließen.

(2) Grundlage sind die KMK-Beschlüsse zur Einführung von Ba/Ma-Strukturen in die Lehramtsausbildung sowie die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen vom März 2002.

(3) Das Verbundprojekt wird entsprechend der KMK-Beschlusslage evaluiert; hierzu wird die ZEvA heran­­gezogen; an der Evaluation werden Peers aus dem Schulbereich beteiligt, die MK (= Ministerium für Kultus in Niedersachsen, zuständig für die Schulen) in Absprache mit der ZEvA benennen kann.

(4) MK trifft (verbindliche) Regelungen über die Anforderungen an die Masterprüfungsordnung, um die Gleichstellung mit der Staatsprüfung und die Anerkennung der Laufbahnbefähigungen in den anderen Ländern zu sichern; der Bachelor-Abschluss ist in sich selbstständig und wird nicht auf den Masterabschluss angerechnet.

(5) Für die Gestaltung der Masterprüfung wird in erster Näherung eine Kombination aus Master-Thesis (20% der Gesamtnote), punktuellen Abschlussprüfungen in den beiden Unterrichtsfächern und den Berufswissenschaften (je 10 %), vorgezogenen Teilprüfungen (25 %) und Leistungsnachweisen unter prüfungsähnlichen Bedingungen (25%) angestrebt.

(6) Sofern eine Master-Thesis in den Berufswissenschaften vorgesehen ist, soll diese eine streng empirische Ausrichtung haben (also keine rein historisch/hermeneutischen Arbeiten), um hier der Nachwuchsförderung in den empirischen Bildungswissenschaften und der Schul- und Unterrichtsforschung zu dienen. Daran kann sich eine entsprechend ausgerichtete PhD-Phase anschließen.

(7) Die Bachelorphase umfasst ein Hauptfach (major) mit ca. 60 SWS Umfang, eine Nebenfach (minor) von ca. 30 SWS; hinzu treten 20 SWS an fachübergreifenden Lehrangeboten (Schlüsselqualifikationen, Berufswissenschaften Lehramt); Haupt- und Nebenfach schließen fachdidaktische Anteile ein, wobei die bisherigen Mindestanforderungen einzuhalten sind.

(8) Die Masterphase bietet die Alternativen

·   „lehramtsbezogener Abschluss mit zwei Unterrichtsfächern“,

·   „Berufswissenschaften fachwissenschaftlicher Abschluss im Hauptfach“ mit der entsprechenden Fächerkombination,

·   „erziehungswissenschaftlicher Abschluss“ (vergleichbar Diplom oder Magister Pädagogik);

zusätzlich: Lehramtsbefähigung nach Absolvierung entsprechender zusätzlicher Module/Prüfungen.

Nebenbedingung: Nach den Strukturvorgaben der KMK soll eine Vermischung der Graduierungssysteme vermieden werden; gleichwohl ist im Interesse der studentischen Mobilität durch eine konsequente Modularisierung eine angemessene Durchlässigkeit zu den herkömmlichen Studiengängen anzustreben.

(9) Der Lehrbetrieb soll (spätestens) zum WS 2003/04 aufgenommen werden, also muss bis zum März 2003 i. W. Klarheit über die Studienkonzepte herbeigeführt werden (Prüfungsordnungen, Akkreditierungsanträge, Kapazitäten).

(10) An der Universität Hannover wird die Verbundgeschäftsstelle eingerichtet, der auch die fachliche und administrative Unterstützung des Projektsbeirates obliegt.

(11) Als Auftaktveranstaltung dient ein gemeinsamer Workshop der Hochschulen unter Mitwirkung von MWK (Ministerium für Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen) und MK („Task Force Lehrerbildung“). Dabei soll sich der Projektbeirat konstituieren.

Grundlagen:

„Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung“ der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C36443775_L20.pdf

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz

http://www.hrk-bologna.de/de/download/dateien/B2_Czuc ka.pdf

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