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Universität
Hannover:
Zur Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf ein konsekutives
Bachelor/Master-Modell
Die Umstellung
auch der Lehramtsstudiengänge auf ein konsekutives Bachelor/Master-Modell hat
an der Universität Hannover bereits stattgefunden und ist Teil eines
Verbundprojekts, dem sich auch die Universität Bremen angeschlossen hat.
Informationen dazu findet man z. B. beim Zentrum für Lehrerbildung der
Leibniz-Universität Hannover, bei dem auch das „Niedersächsische Verbundprojekt
Bachelor/Master“ angesiedelt ist:
http://www.zfl.uni-hannover.de/lehrerb_kons.html und http://www.zfl.uni-hannover.de/lehrerb.html
Für das Verbundprojekt
gelten folgende Grundsätze (siehe auch das Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Hannover: http://www.zfl.uni-hannover.de):
(1) Es wird ein
gemeinsames Verbundprojekt der interessierten Universitäten eingerichtet (zur
Zeit: Univ. Hannover (LG, LBS, zugleich als Vorort-Hochschule des Verbundes),
TU Braunschweig (LG), Univ. Göttingen (LG), Univ. Osnabrück (LG); zu klären ist
die Beteiligung der U Lüneburg mit dem LGHR-Projekt sowie der U Oldenburg),
also keine Ausschreibung von parallel laufenden Vorhaben. Das soll die Erprobung
von Varianten nicht ausschließen.
(2) Grundlage
sind die KMK-Beschlüsse zur Einführung von Ba/Ma-Strukturen in die
Lehramtsausbildung sowie die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission
Niedersachsen vom März 2002.
(3) Das
Verbundprojekt wird entsprechend der KMK-Beschlusslage evaluiert; hierzu wird
die ZEvA herangezogen; an der Evaluation werden Peers aus dem Schulbereich
beteiligt, die MK (= Ministerium für Kultus in Niedersachsen, zuständig für die Schulen) in Absprache mit der ZEvA benennen kann.
(4) MK trifft
(verbindliche) Regelungen über die Anforderungen an die Masterprüfungsordnung,
um die Gleichstellung mit der Staatsprüfung und die Anerkennung der
Laufbahnbefähigungen in den anderen Ländern zu sichern; der Bachelor-Abschluss
ist in sich selbstständig und wird nicht auf den Masterabschluss angerechnet.
(5) Für die
Gestaltung der Masterprüfung wird in erster Näherung eine Kombination aus
Master-Thesis (20% der Gesamtnote), punktuellen Abschlussprüfungen in den
beiden Unterrichtsfächern und den Berufswissenschaften (je 10 %), vorgezogenen
Teilprüfungen (25 %) und Leistungsnachweisen unter prüfungsähnlichen
Bedingungen (25%) angestrebt.
(6) Sofern eine
Master-Thesis in den Berufswissenschaften vorgesehen ist, soll diese eine
streng empirische Ausrichtung haben (also keine rein historisch/hermeneutischen
Arbeiten), um hier der Nachwuchsförderung in den empirischen
Bildungswissenschaften und der Schul- und Unterrichtsforschung zu dienen. Daran
kann sich eine entsprechend ausgerichtete PhD-Phase anschließen.
(7) Die
Bachelorphase umfasst ein Hauptfach (major) mit ca. 60 SWS Umfang, eine Nebenfach
(minor) von ca. 30 SWS; hinzu treten 20 SWS an fachübergreifenden
Lehrangeboten (Schlüsselqualifikationen, Berufswissenschaften Lehramt); Haupt-
und Nebenfach schließen fachdidaktische Anteile ein, wobei die bisherigen
Mindestanforderungen einzuhalten sind.
(8) Die Masterphase bietet die Alternativen
·
„lehramtsbezogener
Abschluss mit zwei Unterrichtsfächern“,
·
„Berufswissenschaften
fachwissenschaftlicher Abschluss im Hauptfach“ mit der entsprechenden Fächerkombination,
·
„erziehungswissenschaftlicher
Abschluss“ (vergleichbar Diplom oder Magister Pädagogik);
zusätzlich:
Lehramtsbefähigung nach Absolvierung entsprechender zusätzlicher Module/Prüfungen.
Nebenbedingung:
Nach den Strukturvorgaben der KMK soll eine Vermischung der Graduierungssysteme
vermieden werden; gleichwohl ist im Interesse der studentischen Mobilität durch
eine konsequente Modularisierung eine angemessene Durchlässigkeit zu den
herkömmlichen Studiengängen anzustreben.
(9) Der
Lehrbetrieb soll (spätestens) zum WS 2003/04 aufgenommen werden, also muss bis
zum März 2003 i. W. Klarheit über die Studienkonzepte herbeigeführt werden
(Prüfungsordnungen, Akkreditierungsanträge, Kapazitäten).
(10) An der
Universität Hannover wird die Verbundgeschäftsstelle eingerichtet, der auch die
fachliche und administrative Unterstützung des Projektsbeirates obliegt.
(11) Als
Auftaktveranstaltung dient ein gemeinsamer Workshop der Hochschulen unter
Mitwirkung von MWK (Ministerium für Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen)
und MK („Task Force Lehrerbildung“). Dabei soll sich der Projektbeirat
konstituieren.
Grundlagen:
„Empfehlungen zur
Weiterentwicklung der Lehrerbildung“ der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C36443775_L20.pdf
Beschlüsse der
Kultusministerkonferenz
http://www.hrk-bologna.de/de/download/dateien/B2_Czuc
ka.pdf
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