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Bachelor-Studium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum

Beschluss des Fakultätsrates vom 7. Mai 2003

 

Aufgrund des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NW. S. 190), hat die Fakultät für Mathematik der Ruhr-Universität Bochum die folgende Studienordnung für das Bachelor-Studiums im Rahmen des 2-Fach-Modells erlassen:

 

Inhaltsübersicht

§ 1       Grundlage und Zweck der Studienordnung

§ 2       Studienaufbau, Studienumfang und Studienziel

§ 3       Studienvoraussetzungen

§ 4       Module und Kreditpunkte

§ 5       Veranstaltungsformen

§ 6       Aufbau des Studiums

§ 7       Prüfungen zu den Modulen

§ 8       Organisation und Wiederholung von Modulabschlussprüfungen

§ 9       Bachelor-Arbeit

§ 10      Studienberatung und Fachberatung

§ 11      Art und Umfang der Bachelor-Prüfung in Mathematik

§ 12      Optionalbereich

§ 13      Inkrafttreten und Veröffentlichung

Anhang

 

§ 1  Grundlage und Zweck der Studienordnung

(1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor/Master-Studium  im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum vom 7. Januar 2002 das Studium der Mathematik mit Abschluss Bachelor of Arts.

(2) Die Ordnung soll die Studierenden bei der Gestaltung des Studiums unterstützen.

 

§ 2  Studienaufbau,Studienumfang und Studienziel

(1) Das Studium der Bachelor-Phase umfasst sechs Semester und schließt mit der  Bachelor-Prüfung ab.

(2) Im Rahmen dieses Studiengangs sind zwei Fächer nach § 2 der gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor/Master- Studium in etwa gleichgewichtigem Umfang zu studieren und durch das Studium im Optionalbereich zu ergänzen. In einem der beiden gewählten Fächer ist eine Bachelor-Arbeit zu erstellen.

(3) Im Bachelor-Studium sollen die Studierenden grundlegende mathematische Fähigkeiten erwerben, wobei Anwendungs-orientierung und fachliche Breite im Vordergrund stehen. Durch das Bachelor-Studium soll eine Basis vermittelt werden, die zur Aufnahme eines Master-Studiums oder auch einer beruflichen Tätigkeit befähigt.

(4)  Falls die Bachelor-Arbeit in der Mathematik geschrieben wird, wird in einem Teilgebiet durch den Besuch eines Seminars und eine Seminarausarbeitung (Bachelor-Arbeit) ein Schwerpunkt  gebildet.

 

§ 3  Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme des Bachelor-Studiums in Mathematik sind

1. die Vorlage des Zeugnisses der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder eines durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Zeugnisses und

2. die Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum für den Bachelor-Studiengang Mathematik im Rahmen  des 2-Fach-Modells oder die Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer gemäß § 70 Abs. 2 UG.

 

§ 4  Module und Kreditpunkte

(1) Die Grundelemente des Studiums und der Leistungs-bewertung sind die Lehrveranstaltungen. Inhaltlich verwandte Lehrveranstaltungen werden zu Modulen gruppiert, wobei sich ein Modul in der Regel über maximal ein Studienjahr erstreckt.

(2) Jedem Modul sind Kreditpunkte (kurz CP genannt) zugeordnet, die die Arbeitsbelastung für die Studierenden quantifizieren (1 CP entspricht 30 Stunden Arbeitszeit, 30 CP entsprechen einem Semester). Die Summe der erreichten Kreditpunkte dient als Ausweis des Umfangs des erfolgreich absolvierten Studienpensums. Sie werden im Zeugnis neben den Benotungen ausgewiesen.

(3) Die Gesamtsumme der zu erreichenden  Kreditpunkte beträgt im Bachelor-Studium 180 CP, wobei 71 CP auf das Studium der Mathematik entfallen, bzw. 79 CP, falls die Bachelor Arbeit im Fach Mathematik geschrieben wird. Sie sollen gleichmäßig auf die sechs Studiensemester verteilt werden.

(4) Bei jedem Modul wird vom Dozenten der zugehörigen Lehrveranstaltung festgelegt, wie Kreditpunkte erworben werden. Dies kann geschehen durch

a.   eine benotete oder unbenotete Prüfung,

b.   erfolgreiche Teilnahme am Übungssystem; dabei muss eine eigenständige Leistung des Studenten erkennbar sein.

c.   einen erfolgreichen Seminarvortrag. Im Fall b erfolgt keine Benotung.

 

§ 5  Veranstaltungsformen

Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studienordnung sind:

1. Vorlesungen

Vorlesungen sind zusammenhängende, systematische Darstellungen von Teilbereichen der Mathematik in mündlicher und schriftlicher Form, die sich in der Regel über ein Semester erstrecken.

2. Übungen

In den Übungen sind durch die Teilnehmer/innen Hausaufgaben schriftlich zu lösen, gegebenenfalls die Lösungen mündlich vorzutragen und ad hoc gestellte einfache Aufgaben zu bearbeiten. Hier besteht ferner die Möglichkeit, Fragen zum Stoff der Vorlesung ausführlich zu beantworten.

3. Proseminare

In einem Proseminar wird ein kleineres mathematisches Gebiet anhand der Lehrbuchliteratur erarbeitet. Der Beitrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin besteht in einem erfolgreichen mündlichen Vortrag, der anhand der Lehrbuchliteratur  weitgehend selbstständig erarbeitet wird.

4. Seminare

Ein Seminar wird in der Regel im Anschluss an eine oder an mehrere Vorlesungen mit ähnlichem Gegenstand angeboten. Der Beitrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin besteht in einem erfolgreichen mündlichen Vortrag, der anhand der fortgeschrittenen Lehrbuchliteratur und/oder von Originalarbeiten weitgehend selbstständig von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer erarbeitet wird.

5. Tutorien

Tutorien werden ergänzend zu den Grundvorlesungen des 1. Studienjahres angeboten. In ihnen soll den typischen Schwierigkeiten, die der größte Teil der Studienanfänger hat, begegnet werden.  Inhalt und Sinn der in den Vorlesungen in großer Zahl präsentierten Begriffe werden auf Wunsch ausführlich erläutert;  es wird beispielhaft gezeigt, wie man ein gestelltes mathematisches Problem in Angriff nimmt, um schließlich zu einer Lösung zu kommen.

 

§ 6  Aufbau des Studiums

Der Studienumfang in der Bachelor-Phase beträgt 71 Kreditpunkte bzw. 79 CP, wenn die Bachelor-Arbeit im Fach Mathematik angefertigt wird. Die 71 CP sind in den folgenden 7 Modulen zu erwerben.

 

Modul

 

CP

1

Analysis 1,2.

 

18

2

Lineare Algebra und Analytische Geometrie 1, 2

 

18

3

Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik

 

9

4

Mittlere Vorlesung Analysis

 

9

5

Mittlere Vorlesung Algebra/Geometrie

 

9

6

Proseminar

 

4

7

Seminar

 

4

 

a.   Alle Module werden geprüft; bei Seminaren wird die Prüfung durch die erfolgreiche Absolvierung eines Vortrags erbracht. Benotet werden die Module 1 und 2 sowie zwei der Module 3/4/5 nach Wahl des Studierenden. Die übrigen Module bleiben unbenotet. Bei unbenoteten Modulen kann die Prüfung auch durch die Teilnahme an vorlesungsbegleitenden Übungen erfolgen, wobei eine individuelle Leistung der/des Studierenden erkennbar sein muss.

b.   Eine Bachelor-Arbeit kann im Anschluss an das Seminar geschrieben werden; für die Bachelor-Arbeit werden weitere 8 Kreditpunkte vergeben.

c.   Es wird empfohlen, in den Modulen 4 und 5 eine breit angelegte Vorlesung, die einen Überblick über mehrere Spezialgebiete vermittelt, zu wählen.

 

§ 7  Prüfungen zu den Modulen

(1)  Alle Prüfungen erfolgen studienbegleitend und sind einzelnen Modulen zugeordnet. Besondere Studienabschlussprüfungen finden nicht statt. Alle Module und die mit ihnen verbundenen Prüfungen sind so aufeinander abzustimmen, dass sie innerhalb der in § 2 Abs. 1 festgelegten Regelstudienzeiten absolviert werden können. Eine Prüfung soll innerhalb des Semesters abgelegt werden, in dem das betroffene Modul abgeschlossen wird.

(2) Eine Prüfung bzw. Teilprüfung  zu einem Modul kann sein

a.   eine Klausurarbeit: Eine Klausur ist eine schriftliche Prüfung, in der der Nachweis erbracht werden soll, dass in einer begrenzten Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln Aufgabenstellungen aus dem Bereich des Moduls, auf die sich die Klausurarbeit bezieht, sachgemäß bearbeitet und geeignete Lösungswege gefunden werden können. Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt in der Regel drei Zeitstunden.

b.   eine mündliche Prüfung: In mündlichen Prüfungen soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er über ausreichendes Wissen im Prüfungsgebiet verfügt, Zusammenhänge erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Mündliche Prüfungen sind Einzelprüfungen    und sollen ca. 30 Minuten dauern. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung sind von einer fachkundigen Beisitzerin oder einem fachkundigen Beisitzer in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin oder dem Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben.

c.   ein Seminarbeitrag: Seminarbeiträge sind Studienleistungen, die zu einem vorgegebenen Rahmenthema von einer Teilnehmerin / einem Teilnehmer  in Form eines Vortrages vor dem Teilnehmerkreis des Seminars erbracht  werden.

(3) Die Art der geforderten Prüfungsleistung in einem Modul wird zu Beginn eines jeden Semesters durch Aushang bekannt gegeben.

(4) Die Bewertungsergebnisse von Klausuren und Seminarbeiträgen werden in der Regel spätestens drei Wochen nach Ablegung der Prüfung der Kandidatin oder dem Kandidaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen durch Aushang bekannt gegeben. Auf dieser Mitteilung wird außerdem angegeben, wann die nächste Wiederholungsmöglichkeit besteht.

(5)  Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen, Seminaren sowie qualifizierte Studiennachweise werden von den Lehrenden ausgestellt, unter deren Verantwortung die jeweilige Lehrveranstaltung durchgeführt wird.

 

§ 8

Organisation und Wiederholung von Modulabschlussprüfungen

(1) Einer Prüfung geht in der Regel der Besuch der Lehrveranstaltung(en) voraus, auf die sich die Prüfung bezieht. Die jeweilige Prüfung zu einem Modul soll in der Regel unmittelbar nach der Absolvierung der zugehörigen Lehrveranstaltung erfolgen.

(2)  Mündliche und schriftliche Prüfungen erfolgen zu festgelegten Prüfungsperioden von je  drei Wochen zweimalig je   Semester. Die erste Prüfungsperiode beginnt eine Woche vor Vorlesungsende und endet zwei Wochen nach Vorlesungsende.  Eine weitere Prüfungsperiode beginnt zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn und endet in der Woche nach Vorlesungsbeginn. Die genauen Termine  werden per Aushang wenigstens vier Wochen vor Beginn der Prüfungsperiode bekannt gegeben.  Ausnahmen von dieser Regelung sind nur beim Vorliegen triftiger Gründe möglich.

(3) Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen muss bis zu zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Prüfung  im Prüfungsamt  der Fakultät für Mathematik erfolgen. Eine Anmeldung zur Prüfung  kann durch schriftliche Abmeldung im Prüfungsamt bis zu drei Tagen vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.

(4) Die Liste der zu einer Prüfung zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten sowie der zugehörigen Prüferinnen und Prüfer wird spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn durch Aushang bekannt gegeben.

(5) Zu jedem Modul, dessen Kreditpunkte durch mündliche oder schriftliche Prüfung erworben werden, werden zwei solcher Prüfungen angeboten, eine unmittelbar nach der letzten Veranstaltung des Moduls und eine Wiederholungsprüfung an dem darauf folgenden Prüfungstermin.

(6) Bei Nichtbestehen ist die einmalige Wiederholung eines Moduls zulässig. Demgemäß hat die Kandidatin oder der Kandidat maximal vier Prüfungsversuche je Modul.

(7) Bei erstmaliger Teilnahme an einem Modul und bei Bestehen der ersten Prüfung kann die Wiederholungsprüfung zum nächsten Prüfungstermin gemäß Absatz 6 zur Notenverbesserung verwendet werden.

 

§ 9  Bachelor-Arbeit

(1) In einem der gewählten Fächer ist eine Bachelor-Arbeit anzufertigen, für die 8 CP erworben werden. Es sind die in § 21, 22 und 23 der gemeinsamen Prüfungsordnung genannten Fristen und Regelungen zu beachten.

(2) Wird die Bachelor-Arbeit im Fach Mathematik geschrieben, so geschieht dies  im Anschluss an das Seminar (Modul 7 gemäß § 6). Für die Themenstellung und Betreuung ernennt der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses in der Regel den Leiter bzw. die Leiterin des betreffenden Seminars, wobei der Kandidat bzw. die Kandidatin das Vorschlagsrecht hat. Es wird empfohlen, dass die Studierenden das Gebiet, in dem sie ihre Bachelor-Arbeit anfertigen wollen, frühzeitig, spätestens am Anfang des dritten Studienjahres, wählen und sich von dem künftigen Betreuer beraten lassen.

 

§ 10  Studienberatung und Fachberatung

(1) Die Fakultät für Mathematik erstellt für jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, das über den Inhalt und die Organisation der einzelnen Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium, ihre Einordnung in die Gebiete der Mathematik und ihre möglichen Verflechtungen informiert. Außerdem werden regelmäßig (in der Regel jährlich) Informationsveranstaltungen über das Studium in den einzelnen Gebieten der Mathematik abgehalten.

(2) Für die Fachstudienberatung steht der Studienberater der Fakultät für Mathematik zur Verfügung. Im übrigen erteilen alle Lehrenden Auskunft zu ihrem Arbeitsgebiet. Darüber hinaus bietet die Fachschaft Mathematik eine Beratung durch Studierende und Veranstaltungen an. Weitere allgemeine und fachübergreifende Studienberatung wird vom Zentralen Studienbüro der Ruhr-Universität angeboten.

 

§ 11 Art und Umfang der Bachelor-Prüfung in Mathematik

(1) Die Bachelor-Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:

a.   Der Erwerb der Kreditpunkte in den Modulen 1-7 gemäß § 6,

b.   die Bachelor-Arbeit, falls diese im Fach Mathematik angefertigt wird. Eine gesonderte Abschlussprüfung findet nicht statt.

(2)  Die Abschlussprüfung gemäß § 19 Abs. 1 der gemeinsamen Prüfungsordnung wird im Fach Mathematik durch die studienbegleitende Prüfung in zwei der Module 3/4/5 nach Wahl der/des Studierenden ersetzt; die Durchschnittsnote dieser beiden  Module ersetzt die Note in der mündlichen B.A.-Prüfung.

(3) Die prüfungsrelevanten Module gemäß § 8 Abs. 3 der gemeinsamen Prüfungsordnung sind die Module 1 und 2 gemäß § 6.

(4) Die  Fachnote im Fach Mathematik gemäß § 19 Abs. 2 der gemeinsamen Prüfungsordnung ist der Durchschnitt der Noten der Module 1,2 sowie zwei der Module 3,4 oder 5 nach Wahl der/des Studierenden. Dabei geht jede Modulnote mit dem Gewicht 1/4 in die Gesamtnote ein.

 

§ 12

Optionalbereich

Den Studierenden wird empfohlen, einen Teil des B.A.-Studiums im Optionalbereich auf interdisziplinäre und fächerübergreifende Lehrangebote zu verwenden, um die anwendungsbezogenen Verflechtungen des Fachs Mathematik mit anderen Fächern genauer kennen zu lernen. Insbesondere werden die folgenden Lehrveranstaltungen in besonderem Maße empfohlen:

·   Einführung in die Informatik

·   Experimentalphysik I, II

·   Betriebspraktikum oder Schulpraktikum zur Mathematik

·   Einführung in die Programmierung

·   Praktikum zur Statistik oder Informatik

 

§ 13  Inkrafttreten und Veröffentlichung

(1) Diese Studienordnung tritt am XXXX in Kraft.

(2) Diese Studienordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum bekannt gemacht.

 

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Mathematik vom XXX und  der Genehmigung des Rektors vom XXX.

 

Bochum, den ??

Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum

Universitätsprofessor xxx

 

Anhang

Die verschiedenen Teilgebiete der Mathematik werden für den Zweck dieser Ordnung nach inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten in drei Gruppen, im folgenden Gebiete genannt, eingeteilt:

Analysis:

z. B. Differentialgeometrie, dynamische Systeme, Funktionentheorie, Funktionalanalysis, Maßtheorie und Wahrscheinlichkeitstheorie, partielle Differentialgleichungen

Algebra/Geometrie :

z. B. Algebra, (algebraische) Geometrie, Zahlentheorie, (algebraische) Topologie, Gruppentheorie, Darstellungstheorie, Diskrete Mathematik, Theoretische Informatik, Kryptologie

Angewandte Mathematik:

z. B. Mathematische Statistik, Numerische Mathematik, Praktische Informatik, angewandte Kryptologie.

 

 

Anlage:

fachspezifische Bestimmungen Mathematik zur gemeinsamen B.A./M.A.-Prüfungsordnung im Rahmen des 2-Fach Modells

 

Stand: 31.7.03

 

zu § 1 (3): Im Fach Mathematik ist das M.A. Studium auf besonderen Antrag der/des Studierenden beim Prüfungsamt Mathematik möglich. In der Regel wird den Studierenden empfohlen, das B.A.-Studium mit dem Master of Education oder  Master of Science-Studium der Mathematik fortzusetzen.

 

zu § 5 (2): Das Studium der Mathematik umfasst in der B.A.-Phase ca. 46 SWS und erstreckt sich auf den im Anhang festgelegten Studienumfang.

 

zu § 7: Den Studierenden wird empfohlen, einen Teil des B.A.-Studiums im Optionalbereich auf interdisziplinäre und fächerübergreifende Lehrangebote zu verwenden, um die anwendungsbezogenen Verflechtungen der Mathematik mit anderen Fächern genauer kennen zu lernen. Nähere Empfehlungen gibt die Studienordnung für das Fach Mathematik.

 

zu § 8 (1): siehe Anhang.

 

zu § 8 (2): Die Art der Prüfungen in jedem Modul werden vom jeweiligen Dozenten zu Beginn der Einzelveranstaltungen festgelegt.

 

zu § 8 (3): Die prüfungsrelevanten Module für die B.A.-Phase bestehen aus den Modulen 1 und 2 des Anhangs.

 

zu § 11: Der ergänzend zum gemeinsamen Prüfungs-ausschuss gebildete Fakultätsausschuss ist der Prüfungs-ausschuss Mathematik gemäß der B.Sc.-/M.Sc.-Prüfungsordnung im Fach Mathematik. Der Prüfungsausschuss Mathematik unterhält zur Organisation und Abwicklung der Prüfungen ein Prüfungsamt.

 

Zu § 13: Für die Modulprüfungen im Fach Mathematik gelten die Regelungen von § 15 (Anmeldung und Zulassung zur Prüfung) der B.Sc.-/M.Sc.-Prüfungsordnung Mathematik.

 

zu § 19 (1): Die B.A.-Prüfung im Fach Mathematik besteht aus der erfolgreichen Absolvierung der Module 1-7 des Anhangs. Eine gesonderte Abschlussprüfung findet nicht statt; die Abschlussprüfung wird im Fach Mathematik durch die studienbegleitende Prüfung in zwei der Module 3/4/5 nach Wahl der/des Studierenden ersetzt; die Durchschnittsnote dieser beiden Module ersetzt die Note in der mündlichen B.A.-Prüfung.

 

zu § 19 (2): Die  Fachnote im Fach Mathematik ist der Durchschnitt der Noten der Module 1, 2 sowie zwei der Module 3/4/5 des Anhangs nach Wahl der/des Studierenden. Dabei geht jede Modulnote mit dem Gewicht 1/4 in die Gesamtnote ein.

 

zu § 20 (1): Ergänzend zu den Bestimmungen in Absatz (1) 2. wird gefordert, dass die zwei Module aus den Modulen 3/4/5 des Anhangs, welche die mündliche Abschlussprüfung gemäß den fachspezifischen Bestimmungen zu § 19(1) ersetzen, an der Ruhr-Universität Bochum geprüft werden.

 

zu § 23 (1): Ergänzend zu den Bestimmungen des § 23 werden für die Modulprüfungen im Fach Mathematik die folgenden Regelungen festgelegt.

a.   Zu jedem Modul, dessen Kreditpunkte durch mündliche oder schriftliche Prüfung erworben werden, werden zwei solcher Prüfungen in jedem Studienjahr angeboten, eine am Semesterende nach der letzten Veranstaltung des Moduls und eine Wiederholungsprüfung an dem darauf folgenden Prüfungstermin zu Beginn des nächsten Semesters.

b.   Bei Nichtbestehen ist die einmalige Wiederholung eines Moduls zulässig. Demgemäß hat die Kandidatin oder der Kandidat maximal vier Prüfungsversuche je Modul.

c.   Bei erstmaliger Teilnahme an einem Modul und bei Bestehen der ersten Prüfung kann die Wiederholungsprüfung zum nächsten Prüfungstermin gemäß a. zur Notenverbesserung verwendet werden.

 

 

Anhang: Module der B.A.-Phase im Fach Mathematik

 

Der Studienumfang in der Bachelor-Phase beträgt 71 Kreditpunkte bzw. 79 CP, wenn die Bachelor-Arbeit im Fach Mathematik angefertigt wird. Die 71 CP sind in den folgenden 7 Modulen zu erwerben.

 

 

Modul

 

CP

1

Analysis 1,2.

 

18

2

Lineare Algebra und Analytische Geometrie 1, 2

 

18

3

Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik

 

9

4

Mittlere Vorlesung Analysis

 

9

5

Mittlere Vorlesung Algebra/Geometrie

 

9

6

Proseminar

 

4

7

Seminar

 

4

 

d.   Alle Module werden geprüft; bei Seminaren wird die Prüfung durch die erfolgreiche Absolvierung eines Vortrags erbracht. Benotet werden die Module 1 und 2 sowie zwei der Module 3/4/5 nach Wahl des Studierenden. Die übrigen Module bleiben unbenotet. Bei unbenoteten Modulen kann die Prüfung auch durch die Teilnahme an vorlesungsbegleitenden Übungen erfolgen, wobei eine individuelle Leistung der/des Studierenden erkennbar sein muss.

e.   Eine Bachelor-Arbeit kann im Anschluss an das Seminar geschrieben werden; für die Bachelor-Arbeit werden weitere 8 Kreditpunkte vergeben.

f.    Es wird empfohlen, in den Modulen 4 und 5 eine breit angelegte Vorlesung, die einen Überblick über mehrere Spezialgebiete vermittelt, zu wählen.

 

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