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Bachelor-Studium im Rahmen des 2-Fach-Modells an
der Ruhr-Universität Bochum
Beschluss des Fakultätsrates vom 7. Mai 2003
Aufgrund des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März
2000 (GV.NW. S. 190), hat die Fakultät für Mathematik der Ruhr-Universität
Bochum die folgende Studienordnung für das Bachelor-Studiums
im Rahmen des 2-Fach-Modells erlassen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Grundlage
und Zweck der Studienordnung
§ 2 Studienaufbau,
Studienumfang und Studienziel
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Module
und Kreditpunkte
§ 5 Veranstaltungsformen
§ 6 Aufbau
des Studiums
§ 7 Prüfungen
zu den Modulen
§ 8 Organisation
und Wiederholung von Modulabschlussprüfungen
§ 9 Bachelor-Arbeit
§ 10 Studienberatung
und Fachberatung
§ 11 Art
und Umfang der Bachelor-Prüfung in Mathematik
§ 12 Optionalbereich
§ 13 Inkrafttreten
und Veröffentlichung
Anhang
§ 1 Grundlage und Zweck der Studienordnung
(1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage
der gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor/Master-Studium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der
Ruhr-Universität Bochum vom 7. Januar 2002 das Studium der Mathematik mit
Abschluss Bachelor of Arts.
(2) Die Ordnung soll die Studierenden bei der
Gestaltung des Studiums unterstützen.
§ 2 Studienaufbau,Studienumfang
und Studienziel
(1) Das Studium der Bachelor-Phase
umfasst sechs Semester und schließt mit der
Bachelor-Prüfung ab.
(2) Im Rahmen dieses Studiengangs sind zwei Fächer
nach § 2 der gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor/Master-
Studium in etwa gleichgewichtigem Umfang zu studieren und durch das Studium im
Optionalbereich zu ergänzen. In einem der beiden gewählten Fächer ist eine Bachelor-Arbeit zu erstellen.
(3) Im Bachelor-Studium
sollen die Studierenden grundlegende mathematische Fähigkeiten erwerben, wobei Anwendungs-orientierung und fachliche Breite im Vordergrund
stehen. Durch das Bachelor-Studium soll eine Basis
vermittelt werden, die zur Aufnahme eines Master-Studiums oder auch einer
beruflichen Tätigkeit befähigt.
(4) Falls
die Bachelor-Arbeit in der Mathematik geschrieben
wird, wird in einem Teilgebiet durch den Besuch eines Seminars und eine
Seminarausarbeitung (Bachelor-Arbeit) ein
Schwerpunkt gebildet.
§ 3 Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Bachelor-Studiums
in Mathematik sind
1. die Vorlage des Zeugnisses der Hochschulreife
(allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder eines durch
Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig
anerkannten Zeugnisses und
2. die Einschreibung an der Ruhr-Universität Bochum
für den Bachelor-Studiengang Mathematik im
Rahmen des 2-Fach-Modells oder die
Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer gemäß § 70 Abs. 2 UG.
§ 4 Module und Kreditpunkte
(1) Die Grundelemente des Studiums und der Leistungs-bewertung sind die Lehrveranstaltungen.
Inhaltlich verwandte Lehrveranstaltungen werden zu Modulen gruppiert, wobei
sich ein Modul in der Regel über maximal ein Studienjahr erstreckt.
(2) Jedem Modul sind Kreditpunkte (kurz CP genannt)
zugeordnet, die die Arbeitsbelastung für die Studierenden quantifizieren (1 CP
entspricht 30 Stunden Arbeitszeit, 30 CP entsprechen einem Semester). Die Summe
der erreichten Kreditpunkte dient als Ausweis des Umfangs des erfolgreich
absolvierten Studienpensums. Sie werden im Zeugnis neben den Benotungen
ausgewiesen.
(3) Die Gesamtsumme der zu erreichenden Kreditpunkte beträgt im Bachelor-Studium
180 CP, wobei 71 CP auf das Studium der Mathematik entfallen, bzw. 79 CP, falls
die Bachelor Arbeit im Fach Mathematik geschrieben
wird. Sie sollen gleichmäßig auf die sechs Studiensemester verteilt werden.
(4) Bei jedem Modul wird vom Dozenten der
zugehörigen Lehrveranstaltung festgelegt, wie Kreditpunkte erworben werden.
Dies kann geschehen durch
a. eine benotete oder unbenotete Prüfung,
b. erfolgreiche Teilnahme am Übungssystem;
dabei muss eine eigenständige Leistung des Studenten erkennbar sein.
c. einen erfolgreichen Seminarvortrag. Im Fall b
erfolgt keine Benotung.
§ 5 Veranstaltungsformen
Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studienordnung
sind:
1. Vorlesungen
Vorlesungen sind zusammenhängende, systematische
Darstellungen von Teilbereichen der Mathematik in mündlicher und schriftlicher
Form, die sich in der Regel über ein Semester erstrecken.
2. Übungen
In den Übungen sind durch die Teilnehmer/innen
Hausaufgaben schriftlich zu lösen, gegebenenfalls die Lösungen mündlich
vorzutragen und ad hoc gestellte einfache Aufgaben zu bearbeiten. Hier besteht
ferner die Möglichkeit, Fragen zum Stoff der Vorlesung ausführlich zu
beantworten.
3. Proseminare
In einem Proseminar wird ein kleineres mathematisches
Gebiet anhand der Lehrbuchliteratur erarbeitet. Der Beitrag des Teilnehmers/der
Teilnehmerin besteht in einem erfolgreichen mündlichen Vortrag, der anhand der
Lehrbuchliteratur weitgehend
selbstständig erarbeitet wird.
4. Seminare
Ein Seminar wird in der Regel im Anschluss an eine
oder an mehrere Vorlesungen mit ähnlichem Gegenstand angeboten. Der Beitrag des
Teilnehmers/der Teilnehmerin besteht in einem erfolgreichen mündlichen Vortrag,
der anhand der fortgeschrittenen Lehrbuchliteratur und/oder von
Originalarbeiten weitgehend selbstständig von der Teilnehmerin oder vom
Teilnehmer erarbeitet wird.
5. Tutorien
Tutorien werden ergänzend zu den Grundvorlesungen des 1. Studienjahres angeboten. In ihnen
soll den typischen Schwierigkeiten, die der größte Teil der Studienanfänger
hat, begegnet werden. Inhalt und Sinn
der in den Vorlesungen in großer Zahl präsentierten Begriffe werden auf Wunsch
ausführlich erläutert; es wird
beispielhaft gezeigt, wie man ein gestelltes mathematisches Problem in Angriff
nimmt, um schließlich zu einer Lösung zu kommen.
§ 6 Aufbau des Studiums
Der Studienumfang in der Bachelor-Phase
beträgt 71 Kreditpunkte bzw. 79 CP, wenn die Bachelor-Arbeit
im Fach Mathematik angefertigt wird. Die 71 CP sind in den folgenden 7 Modulen
zu erwerben.
|
Modul |
|
CP |
1 |
Analysis 1,2. |
|
18 |
2 |
Lineare Algebra und Analytische Geometrie 1, 2 |
|
18 |
3 |
Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und
Statistik |
|
9 |
4 |
Mittlere Vorlesung Analysis |
|
9 |
5 |
Mittlere Vorlesung Algebra/Geometrie |
|
9 |
6 |
Proseminar |
|
4 |
7 |
Seminar |
|
4 |
a. Alle
Module werden geprüft; bei Seminaren wird die Prüfung durch die erfolgreiche
Absolvierung eines Vortrags erbracht. Benotet werden die Module 1 und 2 sowie
zwei der Module 3/4/5 nach Wahl des Studierenden. Die übrigen Module bleiben
unbenotet. Bei unbenoteten Modulen kann die Prüfung auch durch die Teilnahme an
vorlesungsbegleitenden Übungen erfolgen, wobei eine
individuelle Leistung der/des Studierenden erkennbar sein muss.
b. Eine Bachelor-Arbeit kann im Anschluss an das Seminar
geschrieben werden; für die Bachelor-Arbeit werden
weitere 8 Kreditpunkte vergeben.
c. Es wird empfohlen, in den Modulen 4 und 5
eine breit angelegte Vorlesung, die einen Überblick über mehrere Spezialgebiete
vermittelt, zu wählen.
§ 7 Prüfungen zu den Modulen
(1) Alle
Prüfungen erfolgen studienbegleitend und sind
einzelnen Modulen zugeordnet. Besondere Studienabschlussprüfungen finden nicht
statt. Alle Module und die mit ihnen verbundenen Prüfungen sind so aufeinander
abzustimmen, dass sie innerhalb der in § 2 Abs. 1 festgelegten
Regelstudienzeiten absolviert werden können. Eine Prüfung soll innerhalb des
Semesters abgelegt werden, in dem das betroffene Modul abgeschlossen wird.
(2) Eine Prüfung bzw. Teilprüfung zu einem Modul kann sein
a. eine
Klausurarbeit: Eine Klausur ist eine schriftliche Prüfung, in der der Nachweis
erbracht werden soll, dass in einer begrenzten Zeit und mit begrenzten
Hilfsmitteln Aufgabenstellungen aus dem Bereich des Moduls, auf die sich die
Klausurarbeit bezieht, sachgemäß bearbeitet und geeignete Lösungswege gefunden
werden können. Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt in der Regel drei
Zeitstunden.
b. eine
mündliche Prüfung: In mündlichen Prüfungen soll die Kandidatin oder der
Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er über ausreichendes Wissen im
Prüfungsgebiet verfügt, Zusammenhänge erkennt und spezielle Fragestellungen in
diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Mündliche Prüfungen sind
Einzelprüfungen und sollen ca. 30
Minuten dauern. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung sind
von einer fachkundigen Beisitzerin oder einem fachkundigen Beisitzer in einem
Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin oder dem
Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben.
c. ein
Seminarbeitrag: Seminarbeiträge sind Studienleistungen, die zu einem
vorgegebenen Rahmenthema von einer Teilnehmerin / einem Teilnehmer in Form eines Vortrages vor dem
Teilnehmerkreis des Seminars erbracht
werden.
(3) Die Art der geforderten Prüfungsleistung in
einem Modul wird zu Beginn eines jeden Semesters durch Aushang bekannt gegeben.
(4) Die Bewertungsergebnisse von Klausuren und
Seminarbeiträgen werden in der Regel spätestens drei Wochen nach Ablegung der
Prüfung der Kandidatin oder dem Kandidaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
durch Aushang bekannt gegeben. Auf dieser Mitteilung wird außerdem angegeben,
wann die nächste Wiederholungsmöglichkeit besteht.
(5)
Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen, Seminaren
sowie qualifizierte Studiennachweise werden von den Lehrenden ausgestellt,
unter deren Verantwortung die jeweilige Lehrveranstaltung durchgeführt wird.
§ 8
Organisation
und Wiederholung von Modulabschlussprüfungen
(1) Einer Prüfung geht in der Regel der Besuch der
Lehrveranstaltung(en) voraus, auf die sich die Prüfung bezieht. Die jeweilige
Prüfung zu einem Modul soll in der Regel unmittelbar nach der Absolvierung der
zugehörigen Lehrveranstaltung erfolgen.
(2)
Mündliche und schriftliche Prüfungen erfolgen zu festgelegten
Prüfungsperioden von je drei Wochen
zweimalig je Semester. Die erste
Prüfungsperiode beginnt eine Woche vor Vorlesungsende
und endet zwei Wochen nach Vorlesungsende. Eine weitere Prüfungsperiode beginnt zwei
Wochen vor Vorlesungsbeginn und endet in der Woche nach Vorlesungsbeginn. Die
genauen Termine werden per Aushang
wenigstens vier Wochen vor Beginn der Prüfungsperiode bekannt gegeben. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur beim
Vorliegen triftiger Gründe möglich.
(3) Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen muss
bis zu zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Prüfung im Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik erfolgen. Eine
Anmeldung zur Prüfung kann durch
schriftliche Abmeldung im Prüfungsamt bis zu drei Tagen vor der Prüfung ohne
Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
(4) Die Liste der zu einer Prüfung zugelassenen
Kandidatinnen und Kandidaten sowie der zugehörigen Prüferinnen und Prüfer wird
spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn durch Aushang bekannt gegeben.
(5) Zu jedem Modul, dessen Kreditpunkte durch
mündliche oder schriftliche Prüfung erworben werden, werden zwei solcher
Prüfungen angeboten, eine unmittelbar nach der letzten Veranstaltung des Moduls
und eine Wiederholungsprüfung an dem darauf folgenden Prüfungstermin.
(6) Bei Nichtbestehen ist die einmalige
Wiederholung eines Moduls zulässig. Demgemäß hat die Kandidatin oder der
Kandidat maximal vier Prüfungsversuche je Modul.
(7) Bei erstmaliger Teilnahme an einem Modul und
bei Bestehen der ersten Prüfung kann die Wiederholungsprüfung zum nächsten
Prüfungstermin gemäß Absatz 6 zur Notenverbesserung verwendet werden.
§ 9 Bachelor-Arbeit
(1) In einem der gewählten Fächer ist eine Bachelor-Arbeit anzufertigen, für die 8 CP erworben werden.
Es sind die in § 21, 22 und 23 der gemeinsamen Prüfungsordnung genannten
Fristen und Regelungen zu beachten.
(2) Wird die Bachelor-Arbeit
im Fach Mathematik geschrieben, so geschieht dies im Anschluss an das Seminar (Modul 7 gemäß §
6). Für die Themenstellung und Betreuung ernennt der/die Vorsitzende des
Prüfungsausschusses in der Regel den Leiter bzw. die Leiterin des betreffenden
Seminars, wobei der Kandidat bzw. die Kandidatin das Vorschlagsrecht hat. Es
wird empfohlen, dass die Studierenden das Gebiet, in dem sie ihre Bachelor-Arbeit anfertigen wollen, frühzeitig, spätestens
am Anfang des dritten Studienjahres, wählen und sich von dem künftigen Betreuer
beraten lassen.
§ 10 Studienberatung und Fachberatung
(1) Die Fakultät für Mathematik erstellt für jedes
Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, das über den Inhalt und die
Organisation der einzelnen Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium, ihre
Einordnung in die Gebiete der Mathematik und ihre möglichen Verflechtungen
informiert. Außerdem werden regelmäßig (in der Regel jährlich) Informationsveranstaltungen
über das Studium in den einzelnen Gebieten der Mathematik abgehalten.
(2) Für die Fachstudienberatung steht der
Studienberater der Fakultät für Mathematik zur Verfügung. Im übrigen
erteilen alle Lehrenden Auskunft zu ihrem Arbeitsgebiet. Darüber hinaus bietet
die Fachschaft Mathematik eine Beratung durch Studierende und Veranstaltungen
an. Weitere allgemeine und fachübergreifende Studienberatung wird vom Zentralen
Studienbüro der Ruhr-Universität angeboten.
§ 11 Art
und Umfang der Bachelor-Prüfung in Mathematik
(1) Die Bachelor-Prüfung
im Fach Mathematik setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:
a. Der Erwerb der Kreditpunkte in den Modulen 1-7 gemäß § 6,
b. die Bachelor-Arbeit, falls diese im Fach
Mathematik angefertigt wird. Eine gesonderte Abschlussprüfung findet nicht
statt.
(2) Die
Abschlussprüfung gemäß § 19 Abs. 1 der gemeinsamen Prüfungsordnung wird im Fach
Mathematik durch die studienbegleitende Prüfung in
zwei der Module 3/4/5 nach Wahl der/des Studierenden ersetzt; die
Durchschnittsnote dieser beiden Module
ersetzt die Note in der mündlichen B.A.-Prüfung.
(3) Die prüfungsrelevanten Module gemäß § 8 Abs. 3
der gemeinsamen Prüfungsordnung sind die Module 1 und 2 gemäß § 6.
(4) Die
Fachnote im Fach Mathematik gemäß § 19 Abs. 2 der gemeinsamen
Prüfungsordnung ist der Durchschnitt der Noten der Module 1,2 sowie zwei der
Module 3,4 oder 5 nach Wahl der/des Studierenden. Dabei geht jede Modulnote mit
dem Gewicht 1/4 in die Gesamtnote ein.
§ 12
Optionalbereich
Den Studierenden wird empfohlen, einen Teil des B.A.-Studiums im Optionalbereich auf interdisziplinäre und
fächerübergreifende Lehrangebote zu verwenden, um die anwendungsbezogenen
Verflechtungen des Fachs Mathematik mit anderen Fächern genauer kennen zu
lernen. Insbesondere werden die folgenden Lehrveranstaltungen in besonderem
Maße empfohlen:
· Einführung in die Informatik
· Experimentalphysik I, II
· Betriebspraktikum oder Schulpraktikum zur
Mathematik
· Einführung in die Programmierung
· Praktikum zur Statistik oder Informatik
§ 13 Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese Studienordnung tritt am XXXX in Kraft.
(2) Diese Studienordnung wird in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum bekannt gemacht.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des
Fakultätsrates der Fakultät für Mathematik vom XXX und der Genehmigung des Rektors vom XXX.
Bochum, den ??
Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsprofessor xxx
Anhang
Die verschiedenen Teilgebiete der Mathematik werden
für den Zweck dieser Ordnung nach inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten
in drei Gruppen, im folgenden Gebiete
genannt, eingeteilt:
Analysis:
z. B. Differentialgeometrie, dynamische
Systeme, Funktionentheorie, Funktionalanalysis,
Maßtheorie und Wahrscheinlichkeitstheorie, partielle Differentialgleichungen
Algebra/Geometrie :
z. B. Algebra, (algebraische) Geometrie,
Zahlentheorie, (algebraische) Topologie, Gruppentheorie, Darstellungstheorie,
Diskrete Mathematik, Theoretische Informatik, Kryptologie
Angewandte Mathematik:
z. B. Mathematische Statistik, Numerische
Mathematik, Praktische Informatik, angewandte Kryptologie.
Anlage:
fachspezifische
Bestimmungen Mathematik zur gemeinsamen B.A./M.A.-Prüfungsordnung
im Rahmen des 2-Fach Modells
Stand: 31.7.03
zu § 1 (3): Im Fach Mathematik ist das M.A. Studium
auf besonderen Antrag der/des Studierenden beim Prüfungsamt Mathematik möglich.
In der Regel wird den Studierenden empfohlen, das B.A.-Studium
mit dem Master of Education oder Master of Science-Studium
der Mathematik fortzusetzen.
zu § 5 (2): Das Studium der Mathematik umfasst in
der B.A.-Phase ca. 46 SWS und erstreckt sich auf den
im Anhang festgelegten Studienumfang.
zu § 7: Den Studierenden wird empfohlen, einen Teil
des B.A.-Studiums im Optionalbereich auf
interdisziplinäre und fächerübergreifende Lehrangebote zu verwenden, um die anwendungsbezogenen Verflechtungen der Mathematik mit
anderen Fächern genauer kennen zu lernen. Nähere Empfehlungen gibt die
Studienordnung für das Fach Mathematik.
zu § 8 (1): siehe Anhang.
zu § 8 (2): Die Art der Prüfungen in jedem Modul werden vom jeweiligen Dozenten zu Beginn der
Einzelveranstaltungen festgelegt.
zu § 8 (3): Die prüfungsrelevanten Module für die B.A.-Phase bestehen aus den Modulen 1 und 2 des Anhangs.
zu § 11: Der ergänzend zum gemeinsamen Prüfungs-ausschuss gebildete Fakultätsausschuss ist der Prüfungs-ausschuss Mathematik gemäß der B.Sc.-/M.Sc.-Prüfungsordnung im Fach Mathematik. Der
Prüfungsausschuss Mathematik unterhält zur Organisation und Abwicklung der
Prüfungen ein Prüfungsamt.
Zu § 13: Für die Modulprüfungen im Fach Mathematik
gelten die Regelungen von § 15 (Anmeldung und Zulassung zur Prüfung) der B.Sc.-/M.Sc.-Prüfungsordnung
Mathematik.
zu § 19 (1): Die B.A.-Prüfung
im Fach Mathematik besteht aus der erfolgreichen Absolvierung der Module 1-7
des Anhangs. Eine gesonderte Abschlussprüfung findet nicht statt; die
Abschlussprüfung wird im Fach Mathematik durch die studienbegleitende
Prüfung in zwei der Module 3/4/5 nach Wahl der/des Studierenden ersetzt; die
Durchschnittsnote dieser beiden Module ersetzt die Note in der mündlichen B.A.-Prüfung.
zu § 19 (2): Die
Fachnote im Fach Mathematik ist der Durchschnitt der Noten der Module 1,
2 sowie zwei der Module 3/4/5 des Anhangs nach Wahl der/des Studierenden. Dabei
geht jede Modulnote mit dem Gewicht 1/4 in die Gesamtnote ein.
zu § 20 (1): Ergänzend zu den Bestimmungen in
Absatz (1) 2. wird gefordert, dass die zwei Module aus den Modulen 3/4/5 des
Anhangs, welche die mündliche Abschlussprüfung gemäß den fachspezifischen
Bestimmungen zu § 19(1) ersetzen, an der Ruhr-Universität Bochum geprüft
werden.
zu § 23 (1): Ergänzend zu den Bestimmungen des § 23
werden für die Modulprüfungen im Fach Mathematik die folgenden Regelungen
festgelegt.
a. Zu jedem
Modul, dessen Kreditpunkte durch mündliche oder schriftliche Prüfung erworben
werden, werden zwei solcher Prüfungen in jedem Studienjahr angeboten, eine am Semesterende nach der letzten Veranstaltung des Moduls und
eine Wiederholungsprüfung an dem darauf folgenden Prüfungstermin zu Beginn des
nächsten Semesters.
b. Bei
Nichtbestehen ist die einmalige Wiederholung eines Moduls zulässig. Demgemäß
hat die Kandidatin oder der Kandidat maximal vier Prüfungsversuche je Modul.
c. Bei erstmaliger Teilnahme an einem Modul und
bei Bestehen der ersten Prüfung kann die Wiederholungsprüfung zum nächsten
Prüfungstermin gemäß a. zur Notenverbesserung verwendet werden.
Anhang: Module der B.A.-Phase im Fach Mathematik
Der Studienumfang in der Bachelor-Phase
beträgt 71 Kreditpunkte bzw. 79 CP, wenn die Bachelor-Arbeit
im Fach Mathematik angefertigt wird. Die 71 CP sind in den folgenden 7 Modulen
zu erwerben.
|
Modul |
|
CP |
1 |
Analysis 1,2. |
|
18 |
2 |
Lineare Algebra und Analytische Geometrie 1, 2 |
|
18 |
3 |
Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und
Statistik |
|
9 |
4 |
Mittlere Vorlesung Analysis |
|
9 |
5 |
Mittlere Vorlesung Algebra/Geometrie |
|
9 |
6 |
Proseminar |
|
4 |
7 |
Seminar |
|
4 |
d. Alle
Module werden geprüft; bei Seminaren wird die Prüfung durch die erfolgreiche
Absolvierung eines Vortrags erbracht. Benotet werden die Module 1 und 2 sowie
zwei der Module 3/4/5 nach Wahl des Studierenden. Die übrigen Module bleiben
unbenotet. Bei unbenoteten Modulen kann die Prüfung auch durch die Teilnahme an
vorlesungsbegleitenden Übungen erfolgen, wobei eine
individuelle Leistung der/des Studierenden erkennbar sein muss.
e. Eine Bachelor-Arbeit kann im Anschluss an das Seminar
geschrieben werden; für die Bachelor-Arbeit werden
weitere 8 Kreditpunkte vergeben.
f. Es wird empfohlen, in den Modulen 4 und 5
eine breit angelegte Vorlesung, die einen Überblick über mehrere Spezialgebiete
vermittelt, zu wählen.
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