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Ordnung für das
Studium der Mathematik innerhalb des Studiums Master of Education
mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der
Ruhr-Universität Bochum
Beschluss des Fakultätsrates vom 7. Mai 2003 und
vom Januar 2006
Aufgrund des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14 März 2000 (GV.NW. S. 190), hat
die Fakultät für Mathematik der Ruhr-Universität Bochum die folgende Master
Studienordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Grundlage
und Zweck der Studienordnung
§ 2 Studienaufbau,
Studienumfang und Studienziel
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Module
und Kreditpunkte
§ 5 Veranstaltungsformen
§ 6 Aufbau
und Verlauf des Studiums
§ 7 Prüfungen
zu den Modulen
§ 8 Master-Arbeit
§ 9 Studienberatung
und Fachberatung
§ 10 Art
und Umfang der Master-Prüfung
§ 11 Inkrafttreten
und Veröffentlichung
Anhang
§ 1
Grundlage und Zweck der Studienordnung
(1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage
der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education
an der Ruhr-Universität Bochum vom 12.10.2005 das Studium der Mathematik mit
Abschluss Master of Education. (2) Die Ordnung soll
die Studierenden bei der Gestaltung des Studiums unterstützen.
§ 2 Studienaufbau, Studienumfang und Studienziel
(1) Das Studium der Master-Phase umfasst vier
Semester und schließt mit der
Master-Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss des
Master of Education-Studiums wird der
Titel Master of Education verliehen.
(2) Im Rahmen dieses Studiengangs sind zwei Fächer
nach § 10 der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education
in gleichgewichtigem Umfang zu studieren
und durch das Studium der Erziehungswissenschaften sowie des Moduls
Praxisstudien zu ergänzen. In einem der beiden gewählten Fächer oder im Fach
Erziehungswissenschaften ist eine Master-Arbeit zu erstellen.
(3) Das Studium der Mathematik im Rahmen des
Studiengangs Master of Education soll die in der Bachelor-Phase erworbenen wissenschaftlichen
Qualifikationen vertiefen. Die Studierenden sollen befähigt werden, die
Unterrichtstätigkeit im Fach Mathematik im Unterricht an Gymnasien und
Gesamtschulen selbstständig auszuüben und sich die wechselnden Inhalte des
Mathematikunterrichts anzueignen. Dazu müssen sie zum einen ausreichende
Fachkenntnisse erwerben und lernen, nach wissenschaftlichen Grundsätzen
selbstständig zu arbeiten. Gleichzeitig sollen die Studierenden die
Fragestellungen der Fachdidaktik erlernen, um die Probleme der Vermittlung
mathematischer Inhalte in der Schule und Ansätze zu ihrer Lösung kennen zu
lernen.
§ 3 Studienvoraussetzungen
(1) Zum
Master-Studium im Fach Mathematik wird zugelassen, wer die Bachelor-Prüfung
oder eine vergleichbare Abschluss-prüfung in
Mathematik an einer Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes
(HRG) absolviert hat, wobei die Gleichwertigkeit mit dem Fachstudium der
Mathematik im Studiengang Bachelor of Arts an der
Ruhr-Universität gegeben sein muss. Gegebenenfalls sind Studienleistungen für
das Fach Mathematik nach Maßgabe durch den Prüfungsausschuss Mathematik
nachzuholen.
(2)
Studienleistungen in der Mathematik, die über den Umfang der im Anhang
der Prüfungsordnung zum 2-Fach-Bachelor festgelegten Anforderungen hinausgehen,
können auf Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Mathematik für die
Master-Phase anerkannt werden.
(3)
Studierende, die über einen Bachelor-Abschluss
oder einen vergleichbaren Studienabschluss an einer Hochschule außerhalb des
Geltungsbereichs des HRG nach mindestens 3-jährigen Studium verfügen, werden
zur Master-Phase zugelassen, wenn die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses
durch den Prüfungsausschuss der Fakultät für Mathematik festgestellt wird.
(4) Die Inanspruchnahme einer Fachstudienberatung
vor der Aufnahme des Master-Studiums im Fach Mathematik ist Pflicht. Die
Teilnahme an diesem Beratungsgespräch, das in der wissenschaftlichen
Studienberatung der Fakultät für Mathematik stattfindet, wird durch eine
Bescheinigung bestätigt.
(5) Das Studium der Mathematik im Studiengang
Master of Education kann im jeweiligen Sommer- oder
Wintersemester begonnen werden.
§ 4 Module und Kreditpunkte
(1) Die Grundelemente des Studiums und der Leistungs-bewertung sind die Lehrveranstaltungen.
Inhaltlich verwandte Lehrveranstaltungen werden zu Modulen gruppiert, wobei
sich ein Modul in der Regel über ein Studienjahr erstreckt.
(2) Jedem Modul sind Kreditpunkte (kurz CP genannt)
zugeordnet, die die Arbeitsbelastung für die Studierenden quantifizieren (1 CP entspricht
30 Stunden Arbeitszeit, 30 CP entsprechen einem Semester). Die Summe der
erreichten Kreditpunkte dient als Ausweis des Umfangs des erfolgreich
absolvierten Studienpensums. Sie werden im Zeugnis neben den Benotungen
ausgewiesen.
(3) Die Gesamtsumme der zu erreichenden Kreditpunkte beträgt im Master-Studium 120
CP, wobei 31 CP auf das Studium der Mathematik und 3 CP auf den Anteil des
Faches Mathematik an dem Kernpraktikum entfallen. Sie sollen gleichmäßig auf
die vier Studiensemester verteilt werden.
(4) In §§ 6 und 7 ist festgelegt, wie die
Kreditpunkte in den einzelnen Modulen erworben werden.
§ 5 Veranstaltungsformen
Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studienordnung
sind:
1. Vorlesungen
Vorlesungen sind zusammenhängende, systematische
Darstellungen von Teilbereichen der Mathematik in mündlicher und schriftlicher
Form, die sich in der Regel über ein Semester erstrecken.
2. Übungen
In den Übungen sind durch die Teilnehmer/innen
Hausaufgaben schriftlich zu lösen, gegebenenfalls die Lösungen mündlich
vorzutragen und ad hoc gestellte einfache Aufgaben zu bearbeiten. Hier besteht
ferner die Möglichkeit, Fragen zum Stoff der Vorlesung ausführlich zu
behandeln.
3. Seminare
über Didaktik der Mathematik
Ein Seminar wird in der Regel im Anschluss an eine
oder an mehrere Vorlesungen mit ähnlichem Gegenstand angeboten. Der Beitrag des
Teilnehmers/der Teilnehmerin besteht in einem erfolgreichen mündlichen Vortrag,
der anhand der fortgeschrittenen Lehrbuchliteratur und/oder von Original-arbeiten weitgehend selbstständig von der
Teilnehmerin oder vom Teilnehmer erarbeitet wird.
5. Praxisstudien
in Mathematik
In Praxisstudien sollen fachwissenschaftliche und didaktische
Erkenntnisse im Fach Mathematik systematisch mit unterrichtspraktischen
Erfahrungen in Schulen verknüpft werden. Diese Praxisstudien bestehen aus einem
Kernpraktikum in Mathematik, in dem vierwöchige schulpraktische Studien in der
Regel in der vorlesungsfreien Zeit an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule
der Umgebung absolviert werden. Diese schulpraktischen Studien im Fach
Mathematik werden zusammen mit einem Vorbereitungs- und einem
Nachbereitungsseminar von der Fakultät für Mathematik begleitet.
§ 6 Aufbau und Verlauf des Studiums
(1) Der Studienumfang in der Master-Phase beträgt
31 CP für das Fach Mathematik, 3 CP für den Anteil des Faches Mathematik am
Kernpraktikum und 15 CP für die Masterarbeit, falls diese im Fach Mathematik
geschrieben wird. Der Anteil der Mathematik am Kernpraktikum ist in das Modul 2
integriert. Die Kreditpunkte für die Module im Fach Mathematik geben den
Arbeitsaufwand für die Erarbeitung des Stoffes der Lehrveranstaltungen, der
Erarbeitung von Übungsaufgaben oder Vorträgen sowie der Vorbereitung für
anfallende Prüfungen insgesamt wieder. Diese Kreditpunkte sind in den folgenden
Modulen zu erwerben.
|
Modul |
|
CP |
1 |
Vorlesungen über Didaktik der Mathematik im
Umfang von 6 SWS. Eine zweistündige Vorlesung kann dabei durch ein Seminar
über Didaktik ersetzt werden. |
|
12 |
2 |
a. ein Seminar zur Didaktik der Mathematik b. Anteil des Faches Mathematik an dem
Kernpraktikum mit einem Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar c. Ein schriftlicher Bericht über das
geleistete Praktikum |
|
7* |
3 |
Zwei 4-stündige fachwissenschaftliche Vorlesungen
aus dem mittleren und weiterführendem Studium der Mathematik |
|
15 |
|
(*Je 3 CP für das Seminar und das
Vorbereitungs-/Nachbereitungsseminar) |
|
|
(2) Die Kreditpunkte im Modul 2 werden durch einen
erfolgreich gehaltenen Seminarvortrag, eine Teilnahme an einem vierwöchigen
Praktikum, dem Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar und durch einen
erfolgreich abgefassten Bericht über das Praktikum nachgewiesen. Das Seminar im
Modul 2 muss verschieden sein von dem
gegebenenfalls im Modul 1 gewählten Seminar.
(3) Die zwei vierstündigen Vorlesungen im Modul 3
werden jeweils ergänzt durch 2-stündige vorlesungsbegleitende
Veranstaltungen, z.B. Übungen. Es wird empfohlen, lehramtsbezogene Vorlesungen
und/oder solche, die einen Überblick über einen weiten Bereich der Mathematik
geben, zu wählen. Dabei müssen zwei der drei Bereiche Algebra/Geometrie,
Analysis und Angewandte Mathematik abgedeckt werden.
(4) In einem der studierten Fächer ist eine
Masterarbeit mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten zu schreiben. Die
Themenstellung und Betreuung dieser Arbeit im Fach Mathematik kann jeder/jede
vom Prüfungsausschuss für dieses Fach bestellte Prüfer/Prüferin durchführen. Es
wird empfohlen, dass die Studierenden das Gebiet, in dem sie ihre Masterarbeit
anfertigen wollen, möglichst im ersten Studienjahr der Masterphase wählen.
(5) Der Master of Education
im Fach Mathematik ist erfolgreich absolviert, wenn die Module 1, 2, 3
erfolgreich absolviert wurden.
§ 7 Prüfungen zu den Modulen
(1) Die
Modulabschlussprüfung gemäß § 18 (1) wird über die zwei Vorlesungen des Moduls
3 des Anhangs durchgeführt. Sie erfolgt durch eine 45-minütige mündliche
Prüfung bei zwei Mitgliedern der Fakultät für Mathematik, die zu Prüferinnen
bzw. Prüfern durch das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für
Lehrämter an Schulen berufen sind. Voraussetzung für diese Prüfung ist die
erfolgreiche Teilnahme an den zu prüfenden Veranstaltungen. Über die
erfolgreiche Teilnahme ist bei der Meldung zur Prüfung eine Bescheinigung
vorzulegen. Das Modul 1 wird durch eine 45-minütige mündliche Prüfung bei einem
Prüfer bzw. einer Prüferin der Fakultät für Mathematik geprüft.
(2) Bei Nichtbestehen einer mündlichen Prüfung
gemäß (1) ist eine zweimalige Wiederholung der Prüfung möglich.
(3) Zu den Prüfungen unter (1) ist eine
schriftliche Anmeldung im Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik notwendig.
Diese schriftliche Anmeldung ist nach Absprache mit den Prüfern/Prüferinnen bis
zu zwei Wochen vor der Prüfung persönlich einzureichen. Ein Rücktritt von der
Prüfung ist ohne Angabe von Gründen bis zu drei Tage vor der Prüfung in
schriftlicher Form möglich.
(4) In den
mündlichen Prüfungen soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie
bzw. er über ausreichendes Wissen in dem Prüfungsgebiet verfügt, Zusammenhänge
erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen
vermag. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung werden in einem
Protokoll festgehalten. Das Ergebnis der Prüfung wird der Kandidatin oder dem
Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt gegeben.
(5) Besteht ein Kandidat oder eine Kandidatin die
drei Prüfungsversuche zu den Modulen 1 und 3 gemäß (3) nicht, so sind diese
Module und damit die Prüfung im Master of Education
endgültig nicht bestanden.
§ 8 Master-Arbeit
(1) In einem der gewählten Fächer oder im Fach
Erziehungswissenschaften ist eine Master-Arbeit anzufertigen, für die 15 CP erworben
werden. Es sind die in § 14, 20 und 21 der gemeinsamen Prüfungsordnung für das
Studium mit Abschluss Master of Education genannten
Fristen und Regelungen zu beachten.
(2) Wird die
Master-Arbeit im Fach Mathematik geschrieben, so geschieht dies im Anschluss an eines der Module 1, 3 gemäß §
6. Für die Themenstellung und Betreuung ernennt der/die Vorsitzende des
Prüfungsausschusses einen Hochschullehrer
/eine Hochschullehrerin der Fakultät für Mathematik, wobei der Kandidat
bzw. die Kandidatin ein Vorschlagsrecht hat. Es wird empfohlen, dass die
Studierenden das Gebiet, in dem sie ihre Master-Arbeit anfertigen wollen,
frühzeitig, möglichst während des ersten Studienjahres der Master-Phase, wählen
und die Beratung durch den betreffenden Hochschullehrer suchen.
(3) Die Masterarbeit im Fach Mathematik stellt eine
individuelle Prüfungsleistung dar und kann nicht in Gruppenarbeit erbracht
werden.
(4) Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel 50
Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.
(5) Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.
Sie kann einmal zurückgegeben werden und zwar innerhalb von drei Wochen nach
Beginn der Bearbeitungszeit.
(6) Für die Zulassung zur Master-Arbeit in
Mathematik sind 15 CP in diesem Fach nachzuweisen.
§ 9 Studienberatung und Fachberatung
(1) Die Fakultät für Mathematik erstellt für jedes
Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, das über den Inhalt und die
Organisation der einzelnen Lehrveranstaltungen, ihre Einordnung in die Gebiete
der Mathematik und ihre möglichen Verflechtungen informiert. Außerdem werden
regelmäßig (in der Regel jährlich) Informationsveranstaltungen über das Studium
in den einzelnen Gebieten der Mathematik abgehalten.
(2) Für die Fachstudienberatung vor der Aufnahme
des Master-Studiums steht der Studienberater der Fakultät für Mathematik zur
Verfügung. Im übrigen erteilen alle Lehrenden Auskunft
zu ihrem Arbeitsgebiet. Darüber hinaus bietet die Fachschaft Mathematik eine
Beratung durch Studierende und Veranstaltungen an. Weitere allgemeine und
fachübergreifende Studienberatung wird vom Zentralen Studienbüro der
Ruhr-Universität angeboten.
§ 10 Art und Umfang der Master-Prüfung
Das Studium der Mathematik im Master of Education ist abgeschlossen, wenn folgende Studien- und
Prüfungsleistungen erbracht sind:
a. Der
Erwerb der Kreditpunkte in den Modulen 1-3 gemäß § 6,
b. die
mündlichen Abschlussprüfungen im Fach Mathematik gemäß § 7,
c. das
erfolgreich absolvierte Kernpraktikum in Mathematik,
d. die
Master-Arbeit, falls diese im Fach Mathematik angefertigt wird.
Die Noten der Modulabschlussprüfungen in den
prüfungsrelevanten Modulen 1 und 3 werden als Modulnote übernommen. Der
Durchschnitt dieser beiden Modulnoten bildet die Fachnote.
§ 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Diese Studienordnung wird in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des
Fakultätsrates der Fakultät für Mathematik vom XXX und der Genehmigung des Rektors vom XXX.
Bochum, den ??
Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsprofessor xxx
Anhang 1
Die verschiedenen Teilgebiete der Mathematik werden
für den Zweck dieser Ordnung nach inhaltlichen und
methodischen Gesichtspunkten in drei Gruppen, im
folgenden Gebiete genannt, eingeteilt:
Analysis:
z.B. Differentialgeometrie, dynamische Systeme, Funktionentheorie, Funktionalanalysis, Maßtheorie und
Wahrscheinlichkeitstheorie, partielle Differentialgleichungen
Algebra/Geometrie :
z.B. Algebra, (algebraische) Geometrie,
Zahlentheorie, (algebraische) Topologie, Gruppentheorie, Darstellungstheorie,
Diskrete Mathematik, Theoretische Informatik, Kryptologie
Angewandte Mathematik:
z.B. Mathematische Statistik, Numerische
Mathematik, Praktische Informatik, angewandte Kryptologie.
Anhang 2
Ein
Studienverlaufsplan (exemplarisch)
1./2./3. Fachsemester:
Vorlesungen im Umfang von 6 SWS über Didaktik der
Mathematik (Modul 1); eine oder zwei
vierstündige Fachvorlesungen, wie sie im Anhang 1
aufgeführt sind (Modul 3).
2./3. Fachsemester:
eine 4stündige Fachvorlesung gemäß Anhang 1 (Modul 3), ein Didaktikseminar, schulpraktische Studien in
Mathematik, ein Kernpraktikum mit Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar und
mit einem schriftlichen Bericht über das geleistete Praktikum (Modul 3).
3./4. Fachsemester:
Prüfung zur Didaktik der Mathematik (Modul 1); Prüfung über zwei 4stündige Fachvorlesungen (Modul
3).
4. Fachsemester (z.B.):
Masterarbeit in Mathematik.
Ein konkretes Beispiel eines Studiums
der Mathematik im Master of Education:
1. Fachsemester:
Vorlesung: Zur Didaktik der Linearen Algebra und
Geometrie in der Schule, 2st. mit Übungen (Modul
1);
2st. Vorlesung: Zur Geometrie von Kurven und
Flächen, 4st. mit Übungen, 2st. (Modul 3)
2. Fachsemester:
Vorlesung: Zur Didaktik der Analysis in der Schule;
2st. mit Übungen, 2st. (Modul 1)
Vorlesung: Statistik I, 4st., mit Übungen, 2st. (Modul 3)
Am Ende des 2. Fachsemesters:
Prüfung über die beiden Vorlesungen Statistik I,
Zur Geometrie von Kurven und Flächen bei den beiden Dozenten.
3. Fachsemester:
Vorlesung: Zur Didaktik der Stochastik
in der Schule, 2st. mit Übungen, 2st. (Modul
1)
Seminar zur Didaktik der Mathematik, 2st.,
Schulpraktische Studien in Mathematik im Kernpraktikum mit Vertiefungs- und
Nachbereitungsseminar (Modul 2).
Am Ende des 3. Fachsemesters:
Prüfung über Didaktik der Mathematik über die gehörten
Vorlesungen (Modul 1)
4. Fachsemester:
Master-Arbeit in Mathematik im Anschluss an die
Vorlesungen Statistik I und Didaktik der Stochastik
in der Schule, Thema:
Anwendungen der Statistik bei der Einführung neuer Medikamente.
Anlage:
Fachspezifische
Bestimmungen für das Fach Mathematik in der gemeinsamen Prüfungsordnung für das
Studium Master of Education
Diese fachspezifischen Bestimmungen regeln das
Studium der Mathematik innerhalb des Master of Education. Dabei werden die fachwissenschaftlichen Studien,
die fachdidaktische Studien, der Anteil der Mathematik an den Praxisstudien (Kernpraktikum) und die
Masterarbeit geregelt, falls diese im Fach Mathematik geschrieben wird.
zu § 6: Im Fach Mathematik wird ein vierwöchiger
Anteil des Kernpraktikum absolviert (3 CP). Diese Veranstaltung ist integriert
in das Modul 2 des Anhangs.
zu § 8 (3): Die prüfungsrelevanten Module sind die
Module 1 und 3 des Anhangs.
zu §§ 11/12 (4):
a) Die Fakultät für Mathematik unterhält einen
Prüfungsausschuss für alle Studiengänge, die an der Fakultät für Mathematik
studiert werden. Dieser ist für alle Fragen der Zulassung, der Auferlegung und
Prüfung von Auflagen, der Anerkennung von Prüfungsleistungen und
Studienabschlüssen zuständig. Ferner unterhält die Fakultät für Mathematik zur
Organisation und Abwicklung der Modulprüfungen ein Prüfungsamt.
b) Das vor Aufnahme des Masterstudiums
obligatorische Beratungsgespräch (§ 11 (5)) findet in der wissenschaftlichen
Studienberatung der Fakultät für Mathematik statt. Die Teilnahme an diesem
Beratungsgespräch wird durch eine Bescheinigung bestätigt.
zu § 18 (1), (2): Die Modulabschlussprüfung gemäß §
18 (1) wird über die zwei Vorlesungen des Moduls 3 des Anhangs durchgeführt.
Sie erfolgt durch eine 45-minütige mündliche Prüfung bei zwei Mitgliedern der
Fakultät für Mathematik, die zu Prüferinnen bzw. Prüfern durch das Staatliche
Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen berufen sind.
Voraussetzung für diese Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an den zu
prüfenden Veranstaltungen. Über die erfolgreiche Teilnahme ist bei der Meldung
zur Prüfung eine Bescheinigung vorzulegen. Das Modul 1 wird durch eine
45-minütige mündliche Prüfung bei einem Prüfer bzw. einer Prüferin der Fakultät
für Mathematik geprüft. Zu diesen Prüfungen ist eine schriftliche Anmeldung
zwei Wochen vor der jeweiligen Prüfung notwendig. Bei Nichtbestehen einer
Prüfung ist eine zweimalige Wiederholung dieser Prüfung möglich.
zu § 20 (4): Die Masterarbeit im Fach Mathematik
stellt eine individuelle Prüfungsleistung dar und kann nicht in Gruppenarbeit
erbracht werden.
zu § 22 (4): Die Noten der Modulabschlussprüfungen
in den prüfungsrelevanten Modulen 1 und 3 werden als Modulnote übernommen. Der
Durchschnitt dieser beiden Modulnoten bildet die Fachnote.
Anhang: Module im
Fach Mathematik
Der Studienumfang in der Master-Phase beträgt 31 CP
für das Fach Mathematik, 3 CP für den Anteil des Faches Mathematik am
Kernpraktikum und 15 CP für die Masterarbeit, falls diese im Fach Mathematik geschrieben
wird. Der Anteil der Mathematik am Kernpraktikum ist in das Modul 2 integriert.
Die Kreditpunkte für die Module im Fach Mathematik geben den Arbeitsaufwand für
die Erarbeitung des Stoffes der Lehrveranstaltungen, der Erarbeitung von
Übungsaufgaben oder Vorträgen sowie der Vorbereitung für anfallende Prüfungen
insgesamt wieder.
|
Modul |
|
CP |
1 |
Vorlesungen über Didaktik der Mathematik im
Umfang von 6 SWS. Eine zweistündige Vorlesung kann dabei durch ein Seminar
über Didaktik ersetzt werden. |
|
12 |
2 |
a. ein Seminar zur Didaktik der Mathematik b. Anteil des Faches Mathematik an dem
Kernpraktikum mit einem Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar c. Ein schriftlicher Bericht über das
geleistete Praktikum |
|
7 |
3 |
Zwei 4-stündige fachwissenschaftliche Vorlesungen
aus dem mittleren und weiterführendem Studium der Mathematik |
|
15 |
a. Die Kreditpunkte im Modul 2 werden durch einen erfolgreich
gehaltenen Seminarvortrag, eine Teilnahme an einem vierwöchigen Praktikum, dem
Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar und durch einen erfolgreich
abgefassten Bericht über das Praktikum nachgewiesen. Das Seminar im Modul 2
muss verschieden sein von dem gegebenenfalls im Modul 1 gewählten Seminar.
b. Die zwei vierstündigen Vorlesungen im Modul 3 werden jeweils
ergänzt durch 2-stündige vorlesungsbegleitende
Veranstaltungen, z.B. Übungen. Es wird empfohlen, lehramtsbezogene Vorlesungen
und/oder solche, die einen Überblick über einen weiten Bereich der Mathematik
geben, zu wählen. Dabei müssen zwei der drei Bereiche Algebra/Geometrie,
Analysis und Angewandte Mathematik abgedeckt werden.
c. In einem der studierten Fächer ist eine Masterarbeit mit einer
Bearbeitungszeit von drei Monaten zu schreiben. Die Themenstellung und
Betreuung dieser Arbeit im Fach Mathematik kann jeder/jede vom
Prüfungsausschuss für dieses Fach bestellte Prüfer/Prüferin durchführen. Es
wird empfohlen, dass die Studierenden das Gebiet, in dem sie ihre Masterarbeit
anfertigen wollen, möglichst im ersten Studienjahr der Masterphase wählen.
d. Der Master of Education
im Fach Mathematik ist erfolgreich absolviert, wenn die Module 1, 2, 3
erfolgreich absolviert wurden.
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